Klugscheißerei

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Woher wir es wissen

Aus der Primärquelle, mit Datum. Das heißt: aus dem Gesetzestext, aus den Bedingungen oder der Website des Anbieters, aus dem Datenblatt des Herstellers oder von der zuständigen Behörde. Was wir dort nicht finden, schreiben wir nicht. Auch dann nicht, wenn es woanders schon hundertmal steht.

Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir

Was als Quelle zählt

Eine Primärquelle ist die Stelle, an der eine Aussage verbindlich oder ursprünglich gemacht wird. Bei Rechtsfragen ist das der Paragraf auf gesetze-im-internet.de oder ein Urteil. Bei Fristen und Kündigungswegen sind es die Bedingungen und Kontaktseiten des Anbieters. Bei Maßen, Gewicht oder Akkulaufzeit ist es der Hersteller.

Ratgeber, Foren und Vergleichsportale lesen wir mit, weil sie oft auf die richtige Spur führen. Als Beleg taugen sie nicht. Wenn ein Portal etwas behauptet, suchen wir die Stelle, von der das Portal es hat.

Als Maßstab nehmen wir uns den Pressekodex des Deutschen Presserats. Nach Ziffer 2 sind Informationen vor der Veröffentlichung mit der gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen, und unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen. Genau das versuchen wir auf jeder Seite: Was belegt ist, steht als Tatsache da. Was nur der Hersteller sagt, steht als Herstellerangabe da.

Abrufdatum, immer

Websites ändern sich, Gesetze auch. Deshalb steht unter jeder Seite, wann wir die Quellen abgerufen haben, und oben, wann wir die Seite zuletzt geprüft haben. Ein Link ohne Datum sagt dir nur, dass es die Seite irgendwann gab. Ein Link mit Datum sagt dir, was an diesem Tag dort stand.

Das Prüfdatum oben auf der Seite ist kein Schmuck. Wir setzen es nur neu, wenn wir die Quellen der Seite tatsächlich wieder geöffnet und gelesen haben. Ein neuer Satz allein ist noch keine Prüfung.

Was wir nicht erfinden

Werbung und Geld

Wir verdienen Geld über Partnerprogramme. Auf den Projekt-Sites stehen dafür Links und Kästen mit der Markierung „Werbung“. Kaufst oder schließt du darüber ab, zahlt der Partner uns eine Provision. Dein Preis bleibt gleich. Den kommerziellen Zweck kenntlich zu machen, verlangt § 5a Abs. 4 UWG ohnehin.

Für Inhalte lassen wir uns nicht bezahlen. Kein Hersteller, Versicherer oder Anbieter kann eine Seite kaufen, eine Formulierung bestellen oder eine Quelle verschwinden lassen. Bei Versicherung, Energie und Internet empfehlen wir keinen Tarif und keinen Anbieter.

Ziffer 7 des Pressekodex verlangt, redaktionelle Inhalte von geschäftlichen Interessen Dritter frei zu halten und Werbung klar zu trennen. Bei uns heißt das: Partnerkästen stehen getrennt vom Text und tragen die Markierung „Werbung“. Ob es zu einem Thema ein Partnerprogramm gibt, entscheidet nicht darüber, was auf der Seite steht.

Beispiel: Ein Vergleichsportal schreibt, ein Versicherer biete eine Online-Kündigung an. Wir öffnen am 6. November 2026 die Website des Versicherers. Finden wir dort eine Kündigungsseite, verlinken wir genau diese Seite mit Datum. Finden wir keine, steht bei uns nur der Weg, den der Versicherer selbst nennt. Wie hoch dein Jahresbeitrag ist, ändert an dieser Regel nichts.

So prüfen wir eine Aussage

  1. Wir formulieren die Frage so, dass sie sich mit Ja, Nein, einem Datum oder einer Zahl beantworten lässt.
  2. Wir suchen die Primärquelle und lesen die ganze Stelle, nicht nur den Satz, der passt.
  3. Wir notieren Link und Abrufdatum direkt an der Aussage.
  4. Wir rechnen ein Beispiel mit echtem Datum durch, damit die Regel greifbar wird.
  5. Ändert sich die Quelle, prüfen wir die Seite neu und setzen das Datum neu.

Häufige Fragen

Warum verlinkt ihr keine anderen Ratgeber?
Weil ein Ratgeber über einen Ratgeber eine Stille Post ist. Wir verlinken die Stelle, von der alle abschreiben.
Was ist, wenn der Anbieter selbst falsche Angaben macht?
Dann zitieren wir ihn trotzdem korrekt und schreiben dazu, was das Gesetz sagt. Bei Widerspruch gilt das Gesetz, und das steht dann auch so da.
Bekommt ihr Produkte geschenkt?
Wir testen keine Produkte selbst und brauchen deshalb keine. Sollte sich das ändern, schreiben wir es auf die betreffende Seite.
Wo finde ich Fehler, die ihr schon korrigiert habt?
Im Korrekturprotokoll unter Hier irren wir uns auch mal.

Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 5a UWG, Irreführung durch Unterlassen; § 312k BGB, Kündigungsbutton; kfzstichtag.de, Kündigungswege der Versicherer; Deutscher Presserat, Pressekodex Ziffer 2 Sorgfalt und Ziffer 7 Trennung von Werbung und Redaktion.